Beitragsordnung TV Wössingen 1896 e.V.
Diese Beitragsordnung regelt gemäß Punkt 02 der Vereinssatzung Einzelheiten über Rechte und Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Unter den Begriff „Beiträge“ fallen Mitgliedsbeiträge, hierzu gehörige Beitragsbestandteile wie der Jahresgrundbeitrag und der von jeder Abteilung optional festzulegende Abteilungsbeitrag.
Die Höhe der Jahresgrundbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
In der Mitgliederversammlung vom 15. Juli 2022 wurden folgende Beitragssätze beschlossen, die mit diesem Datum in Kraft treten:
1. Jahresgrundbeiträge
Jahresgrundbeiträge –aktiv– Jahresgrundbeitrag in EUR
a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 60,00 EUR |
- ab dem 3. Kind | 45,00 EUR |
b) Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
115,00 EUR |
|
165,00 EUR 220,00 EUR |
d) Aktive Mitglieder ohne Nutzung der Sportanlage (Bsp.: Wandern, Radsport, Fasching) |
70,00 EUR |
e) Senioren (ab dem vollendeten 65. Lebensjahr) |
70,00 EUR |
f) Ermäßigt. Erläuterung unter 2. b |
70,00 EUR |
Jahresgrundbeiträge –passiv– Jahresgrundbeitrag in EUR | |
g) Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
60,00 EUR |
h) Senioren (ab dem vollendeten 65. Lebensjahr) |
60,00 EUR |
Jahresgrundbeiträge –beitragsfrei– Jahresgrundbeitrag in EUR |
|
i) Ehrenmitglieder |
0,00 EUR |
j) Senioren die vor 2016 das 65. Lebensjahr vollendet haben und die vor 2016 Mitglied waren |
0,00 EUR |
2. Allgemeine Regelungen
a) Bei der Zuordnung der entsprechenden Beitragskategorie durch die
Mitgliederverwaltung wird bei mehreren Einstufungsmöglichkeiten immer die
günstigste Variante heran gezogen.
b) Junge Erwachsene ab 18 Jahren die bspw. noch in der Schule, Ausbildung oder
Studium sind und kein eigenes Einkommen (Als Einkommen gelten auch bspw.
Ausbildungsvergütung, Studienvertrag, etc.) haben, werden in der Beitragskategorie
1. f zugeordnet. Ein jährlicher Nachweis ist vom Mitglied bis spätestens im
Dezember für das Folgejahr der Mitgliederverwaltung (per Email an:
die Ausstellung erfolgt ist.
c) Die Feststellung der aktiven bzw. passiven Mitgliedschaft erfolgt jeweils im Monat
Dezember des zu Ende gehenden Jahres für das darauffolgende Jahr. Die Abteilungs-
und Spartenleiter haben zur Feststellung der aktiven bzw. passiven Mitgliedschaft
rechtzeitig die Listen innerhalb ihrer Abteilung bzw. Sparte aufzustellen und der
Mitgliedsverwaltung spätestens mit Ablauf des Monats Dezember zu übergeben.
d) Die Berücksichtigung der Mitgliedschaft hinsichtlich der Ehrenordnung erfolgt ab dem
vollendeten 15. Lebensjahr.
3. Abteilungsbeiträge
Abteilungsbeiträge werden zusätzlich zum Jahresgrundbeitrag des Vereins erhoben.
Abteilungsbeiträge dienen der gezielten abteilungsinternen Erhaltung und Weiterentwicklung
des Trainings-, Spiel- und Wettkampfangebotes. Aufgrund der sehr unterschiedlichen
Ausgabensituationen (Bsp: Trainer, Platz- und Hallenmieten, spezifische Sportgeräte, etc.)
werden die Abteilungsbeiträge bei Bedarf aufwandsorientiert mit der Abteilungsleitung
kalkuliert und vorgeschlagen.
Abteilungsbeiträge der Tennisabteilung –aktiv– Jahresbeitrag in EUR
a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
30,00 EUR |
b) Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
70,00 EUR |
c) Familien |
170,00 EUR |
Abteilungsbeiträge für Aikido–aktiv– Jahresbeitrag in EUR
a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 120,00 EUR |
b) Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr | 180,00 EUR |
4. Zahlungsweise, Mahnverfahren
a) Für die Beitragsleistung entspricht das Rechnungsjahr dem Kalenderjahr.
b) Der Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn des Rechnungsjahres fällig.
c) Der Beitrag wird halbjährlich (jeweils zur Hälfte) im März und im September eines jeden
Jahres per Sepa-Basis-Lastschrift eingezogen.
d) Für Mitglieder, die abweichend von der Lastschriftregelung auf einer Rechnungs-
Stellung bestehen, wird pro Rechnung eine Gebühr i. H. v. 5,-- EUR erhoben.
e) Ab April / Oktober des Jahres läuft das Mahnverfahren für nicht entrichtete Beitrags-
zahlungen. Bei der Notwendigkeit, fällige Beiträge anmahnen zu müssen, wird eine
Verwaltungsgebühr i. H. v. 5,-- EUR erhoben.